Es ist erforderlich, dass Sie sich kurz vor der vereinbarten Operation noch einmal persönlich zu einer Kontrolluntersuchung mit Hörtest vorstellen. Dabei können wir noch einmal auf Ihre Fragen eingehen und ggf. das Ohr vorbehandeln.
Ohne einen zweiten Hörtest kurz vor dem Operationstermin ist die Operation aus medizinisch-rechtlichen Gründen nicht möglich.
Bestätigen Sie bitte den vereinbarten Operationstermin 1 bis 2 Wochen vorher schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail (info@mittelohr.de) oder persönlich im Rahmen der Kontrolluntersuchung. Sollten Sie die Operation nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. So können wir einem anderen Patienten diesen Operationstermin geben.
Sollte uns keine Terminbestätigung vorliegen, kann es passieren, dass Ihre geplante Operation verschoben werden muss und Sie einen neuen Termin bekommen.
Es ist laut gültiger Rechtsprechung auch möglich, dass Sie bei einer kurzfristigen Absage unter 1 Woche oder bei fehlender Absage (unabhängig von der Ursache) zum Schadensersatz verpflichtet werden können. In einer so kurzen Zeitspanne ist es uns in der Regel nicht möglich, einen anderen Patienten für Ihren individuellen, schriftlich fest vereinbarten Operationstermin einzubestellen.
Kommen Sie – falls nicht anders vereinbart – zwischen 10 und 12 Uhr am vereinbarten Termin ins Krankenhaus. Bringen Sie die Medikamente mit, die Sie regelmäßig einnehmen und – falls in der Praxis erwähnt – die Unterlagen von Ihrem Hausarzt (Blutwerte, EKG). Sie brauchen nicht nüchtern zu kommen, wenn Sie stationär aufgenommen werden und die Operation erst am Folgetag stattfindet.
Bei einem ambulanten Eingriff oder bei stationärer Aufnahme am Operationstag dürfen Sie – falls nicht anders besprochen – ab Mitternacht nicht mehr essen. Morgens darf etwas getrunken werden, aber bitte keine Getränke mit Milch (auch nicht im Kaffee).
Alkohol ist selbstverständlich untersagt! Sie sollten morgens nicht rauchen.
Der Entlassungstermin aus dem Krankenhaus kann erst nach der Operation festgelegt werden. Der Aufenthalt wird aber bis auf sehr wenige Ausnahmen weniger als eine Woche betragen.