Bevor die wichtigsten Erkrankungen des Ohres, die von uns operativ behandelt werden können, erläutert und Sie über die verschiedenen Operationen aufgeklärt werden, zunächst einige allgemeine Anmerkungen.
Häufig erwarten Patienten eine Garantie für den Erfolg. Im medizinischen Bereich können jedoch weder Garantien, noch Sicherheiten oder Versprechungen gegeben werden, da die Heilung nach einer Operation von vielen individuellen Einflüssen abhängig ist.
Wir können auf Grund unserer Erfahrung nach mehr als 15.000 Ohroperationen (Stand Anfang 2015) sagen, dass ein normaler Heilverlauf je nach Operationsart zwischen 90 und 98 % zu erwarten ist. Nähere Angaben werden bei den einzelnen Operationen gemacht.
Manchmal tritt eine Geschmacksstörung auf, die eine süßliche, metallische oder „taube“ Empfindung auf der gleichseitigen Zungenhälfte hervorruft. Diese verliert sich nach wenigen Tagen oder Wochen. Nur sehr selten haben wir solche Störungen der Geschmacksempfindung noch nach mehr als 6 Monaten beobachtet.
Wundheilungsstörungen mit Narbenwucherung (Keloid) sind äußerst selten, ebenso Nachblutungen.
Bei 1 % aller Fälle kann nach der Operation eine Verschlechterung des Gehörs bis hin zur Taubheit auftreten, sodass auch ein Hörgerät nicht mehr hilfreich ist.
Trotz umfangreicher Kenntnisse, größter Erfahrung und sorgfältiger Aufsichtspflicht können auch schwerwiegende Komplikationen auftreten z. B. dauerhafter Schwindel, Hirnhautentzündung, dauerhafte Gesichtsnervenlähmung, belastender Tinnitus oder Entzündung der großen Blutgefäße des Gehirns. Letztlich kann sogar der Tod eintreten. Wir haben diese Erfahrung bisher noch nicht machen müssen.
Diese Komplikationen sind aber viel wahrscheinlicher, wenn z. B. ein Entzündungsprozess im Ohr nicht operiert wird. Dabei entstehen diese dann allerdings schleichend, und einige sind häufig auch durch eine sofortige Operation nicht mehr heilbar. Generell kann gesagt werden, dass das allgemeine Risiko im Leben zu verunglücken größer ist, als die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem erfahrenen Operateur eine ernste oder bedrohliche Komplikation eintritt. Auszuschließen ist dieser Fall jedoch nie.
Es ist eine allgemein gültige juristische und ärztliche Regel und Forderung, dass Sie nach dem Aufklärungsgespräch mit uns durch Ihre Unterschrift bestätigen, die aktuell gültigen Aufklärungsvordrucke mit unserer handschriftlichen Dokumentation erhalten haben. Diese Broschüre ersetzt die Aufklärungsformulare nicht mehr.
Sie haben in der Praxis einen Operationstermin vereinbart. Wir dürfen Sie bitten, diesen unbedingt 1-2 Wochen vorher zu bestätigen. Sie können dies schriftlich, telefonisch, per Fax oder e-mail (info@mittelohr.de) oder im Rahmen einer Vorstellung in der Praxis machen. Sollte der Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, damit ein anderer Patient einbestellt werden kann.
Es wird aus juristischen Gründen sinnvollerweise gefordert, dass vor der Operation zwei ausführliche Hörtests (Audiogramme) von uns durchgeführt werden, evtl. ist auch eine spezielle Röntgenaufnahme der Ohren notwendig.
Haben wir keine Bestätigung des Termins oder sind die genannten Voruntersuchungen nicht erfolgt, besteht das Risiko, dass die Operation kurzfristig verschoben werden muss.
Es ist laut gültiger Rechtsprechung auch möglich, dass Sie bei einer kurzfristigen Absage unter 1 Woche oder bei fehlender Absage (unabhängig von der Ursache) zum Schadensersatz verpflichtet werden können. In einer so kurzen Zeitspanne ist es uns in der Regel nicht möglich, einen anderen Patienten für Ihren individuellen, schriftlich fest vereinbarten Operationstermin einzubestellen.
Liegen besondere Erkrankungen vor, sollte vom behandelnden Arzt entschieden werden, ob vor der Ohroperation eine Behandlung notwendig ist. Ein fortgeschrittenes Alter bzw. eine gut behandelte Allgemeinerkrankung ist kein Grund, die Operation nicht durchzuführen.
Blutverdünnende Medikamente wie Aspirin (z. B. ASS), Marcumar o. ä. müssen 1 bis 2 Wochen vor der Operation nach Rücksprache und unter Kontrolle des Hausarztes abgesetzt werden. Fragen Sie unbedingt Ihren Hausarzt, ob Ihre Medikamente blutverdünnende Inhaltsstoffe enthalten! Werden diese Hinweise nicht beachtet, müssen wir die Operation auch kurzfristig absetzen, um Komplikationen bei der Operation und eine Gefährdung der Heilung zu vermeiden.
Wichtig
Ein Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sollte gut eingestellt sein.
Es dürfen möglichst keine akuten Entzündungserkrankungen oder Erkältungsinfekte mit akuten Schleimhautschwellungen im Nasen- oder Rachenbereich oder unklares Fieber bestehen.
Bitte angeben:
Eine Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Medikamente, Pflaster usw. muss uns oder der Stationsschwester unbedingt vor der Operation mitgeteilt werden.
Medikamente zur Behandlung des Bluthochdrucks (Hypertonus) werden wie gewohnt auch am Morgen vor der Operation eingenommen. Die Einnahme weiterer Medikamente wird mit uns in der Praxis oder mit der Stationsschwester bzw. bei geplanter Vollnarkose mit dem Narkosearzt unseres Krankenhauses vor der Operation besprochen. Bitte bringen Sie Ihre Medikamente mit!
Im Krankenhaus erhalten Sie ein Informationsblatt, welches diese Broschüre ergänzt und Sie noch einmal in zusammengefasster Form über das informiert, was uns für Sie wichtig erscheint.
Beim Aufklärungsgespräch vor der Operation werden wir Ihnen sagen, ob der Eingriff ambulant oder stationär erfolgt. Dies hängt von zahlreichen Faktoren ab, die Ihnen, falls gewünscht, erläutert werden. Ein stationärer Aufenthalt dauert heute je nach Operation in der Regel 3 bis 5 Tage. Wir entscheiden über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes aus medizinischer Sicht, aber auch in Rücksprache mit Ihnen.
Info
Es gibt Patienten, die Angst vor einer örtlichen Betäubung (Lokalanästhesie, kurz: LA) haben, aber auch viele, die die Vollnarkose (Intubationsnarkose, kurz: ITN) scheuen.
Nach unseren Erfahrungen stellt in der Mehrzahl der Fälle die Vollnarkose eine unnötige Belastung dar. Daher sollte nur unter besonderen Umständen, je nach geplanter Operation, sowie mit Rücksicht auf das Alter, z. B. bei Kindern, ITN gewählt werden. Da die meisten Ohroperationen keine große Belastung darstellen, hat sich bei uns die örtliche Betäubung bewährt und ist in vielen Fällen vorzuziehen.
In jedem Fall wird vorher die Narkoseform besprochen. Unabhängig von der Narkoseart bekommt der Patient am frühen Morgen der Operation Medikamente, die ihn schläfrig und gleichgültig werden lassen.
Bei der örtlichen Betäubung wird unmittelbar vor der Operation eine Medikamenten-Infusion in die Armvene gelegt, die den Patienten in einen schlafähnlichen Zustand versetzt. Daher ist diese Art der örtlichen Betäubung nicht mit einem Eingriff beim Zahnarzt zu vergleichen, der ja in der Regel bei klarem Bewusstsein erfolgt. So ist auch von ängstlichen und empfindsamen Patienten die Operation gut zu ertragen.
Sollten trotzdem Probleme auftreten, die durch Medikamentengabe nicht zu bewältigen sind, steht uns notfalls der Narkosearzt zur Verfügung. Aus diesem Grund werden Sie auch gebeten, den für ITN vorgesehenen Fragebogen auch bei geplanter LA auszufüllen.
Während der Operation in LA überwacht eine Narkoseschwester den Kreislauf durch EKG, Sauerstoffmessung des Blutes und regelmäßige, automatische Blutdruckmessung.
Ein großer Vorteil der LA ist, dass während der Operation eine Hörverbesserung direkt geprüft werden kann, egal wie schläfrig der Patient ist. Nötige Korrekturen können also sofort vorgenommen werden. Bei einer Operation in ITN ist dies nicht möglich; Korrekturen erfordern eine zweite Operation. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei bestimmten Operationsschritten, die Schwindel hervorrufen können, der Operateur aufgrund der Reaktion des Patienten eine weitere Reizung des Gleichgewichtsorgans vermeiden kann. Dies ist besonders bei der Steigbügeloperation von Vorteil (siehe Otosklerose im Artikel: „Schwerhörigkeit bei intaktem Trommelfell und ihre operative Behandlung“).
Eine Vollnarkose wird bei uns immer von einem Narkosefacharzt (Anästhesist) durchgeführt. Bei Aufnahme am OP-Tag muss eine Voruntersuchung beim Anästhesisten einige Tage vorher erfolgen. Sie erhalten dazu bei der Vereinbarung des Operationstermins in der Praxis entsprechende Informationen. Bei stationären Operationen wird am Vortag, meist im Laufe des Nachmittags ein Gespräch mit dem Anästhesisten geführt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht vorhersehbar, da dies von der Arbeitsplanung im Klinikum abhängig ist.
Zusätzlich zur ITN wird immer auch eine LA im Bereich des Ohres gegeben. Dies gewährleistet geringere Blutungen bei der Operation, geringere Narkosebelastung und eine längere Schmerzfreiheit nach der Narkose.
In der Mehrzahl der Fälle ist ein Hautschnitt im oberen Eingangsbereich des Gehörgangs ausreichend. Man nennt diesen Zugang „endaural“ (kurz: en), im Volksmund auch „von vorne“. Je nach Befund und Ohrerkrankung kann für den Operateur aber auch der Zugang hinter der Ohrmuschel, also „von hinten“ (retroaurikulär, kurz: retro) günstiger sein. Für den Patienten bedeutet das nicht, dass die Operation schwieriger ist. Der Hautschnitt liegt versteckt hinter der Ohrmuschel und verheilt genauso gut wie der endaurale Hautschnitt. Die Ohrmuschel kann sich für einige Tage oder wenige Wochen taub anfühlen. Dauerhafte Gefühlsstörungen der Ohrmuschel kommen sehr selten vor, ebenso wie stärkere Schmerzen nach der Operation.
Der nach der Operation angelegte Kopfverband bleibt bei en-Schnitt bis zum späten Nachmittag des Operationstages, bei retro-Schnitt etwa 24 Stunden, um einen Bluterguss unter der Haut zu vermeiden. Das Abnehmen des Kopfverbandes wird oft als Erleichterung empfunden. Danach wird das richtige Anlegen der schwarzen Ohrklappe erläutert (siehe „So wird die Ohrklappe angelegt“). Scheuen Sie sich nicht, in den Tagen danach deswegen noch einmal nachzufragen, wenn etwas nicht klar geworden ist. Ein bis zwei Stunden nach der Operation können Wundschmerzen auftreten, da die Wirkung der örtlichen Betäubung, die auch bei ITN zusätzlich gegeben wird, nachlässt. Der Patient sollte sich bei beginnenden Schmerzen bei der Stationsschwester melden.
Am Nachmittag nach der Operation kann der Patient bereits aufstehen, in den nächsten Tagen spazieren gehen und nach wenigen Tagen, das Krankenhaus verlassen. Bei unseren täglichen Visiten nutzen Sie bitte die Gelegenheit uns Fragen zu stellen oder etwaige Probleme zu schildern.
Am Tag nach der Operation wird in der Regel der erste Hörtest in unserer Praxis durchgeführt. Nähere Angaben dazu sind dem Informationszettel, der im Krankenhaus ausgehändigt wird, zu entnehmen. Dies gilt auch für den ersten Kontrolltermin in unserer Praxis, der Ihnen bei dieser Gelegenheit gegeben wird.
Bei einem ambulanten Eingriff ist zu beachten, dass auch nach LA wegen der Beruhigungsmedikamente und Schmerzmittel das Reaktionsvermögen beeinträchtigt sein kann. Daher ist in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht erlaubt. In diesem Zeitraum sollten auch keine wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Kinder sind unter ständiger Aufsicht zu halten.
Über mehrere Tage ist ein dumpfes Gefühl, verbunden mit einem oft pulsartigen Ohrgeräusch (Tinnitus) im operierten Ohr normal. Das gilt auch für eine bräunlich-rötliche Absonderung aus dem Gehörgang. Manchmal tritt ein kurz anhaltender, stechender Schmerz im Wundgebiet auf.
Die tägliche Salbenpflege des Ohres wird Ihnen im Krankenhaus oder nach ambulanter Operation in der Praxis gezeigt. Auch hier gibt der Informationszettel zur Ohrpflege eingehende Anleitung.
Achtung
1. Schritt: Anlegen der Ohrklappe auf das operierte Ohr
2. Schritt: Auf der Gegenseite wird unten ein einfacher Knoten gemacht
3. Schritt: Ein Band oben durch die Schlaufe ziehen, dann mit beiden Bändern einen einfachen Knoten mit Schleife binden
So sitzt die Ohrklappe korrekt auf dem operierten Ohr
Patienten mit en-Hautschnitt haben Ohrentropfen erhalten. Diese werden täglich körperwarm eingefüllt, bis die Flasche leer ist; hierbei reichen zwei bis drei Tropfen 1x täglich. Das Ohr selbst muss – unabhängig von Wind und Wetter – von außen nicht geschützt werden.
Sofern gewünscht, darf tagsüber aber auch Fettwatte (etwa kirschgroßer, mit Fett oder Vaseline zur Kugel gerollter Wattebausch) in den Gehörgangseingang gelegt werden. Die Ohrklappe, die Sie im Krankenhaus erhalten haben, ist vor allem zum Schutz der Kleidung gedacht. Sie sollte in jedem Fall für 2-3 Wochen beim Schlafen getragen werden, um das Ohr vor ungewollten Berührungen zu schützen.
Eingetrocknete Krusten in der Ohrmuschel und im Gehörgangseingang sollten eingekremt und gesäubert werden. Dies gilt auch für den retro-Hautschnitt. Das Ohr muss beim Haarewaschen vor dem Eindringen von Wasser geschützt werden.
Die Entfernung der Hautfäden sollte etwa 2 – 3 Wochen bei uns oder bei Ihrem HNO-Arzt erfolgen. Der erste Kontrolltermin in unserer Praxis ist für den weiteren Heilungsverlauf und das Resultat der Operation besonders wichtig. Wir können Ihnen dann auch je nach Befund des Heilungsverlaufs mitteilen, ob und wann eine normale Belastung des operierten Ohres mit z. B. Wasser erlaubt ist. Dies ist – je nach Heilungsverlauf – individuell unterschiedlich.
Wichtig: Für 2 bis 3 Wochen nach der Operation:
Nach 3 Wochen darf wieder mit leichter sportlicher Betätigung begonnen werden. Auch Flugreisen können dann wieder geplant werden, bei Mittelohroperationen spätestens 6 Wochen danach. Nach dieser Zeit kann auch dosiert mit intensiver körperlicher Belastung angefangen werden. Eine Ausnahme kann der Tauchsport sein, bei dem ja vor allem bei Tubenbelüftungsstörungen extreme Druckveränderungen im Mittelohr auftreten. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie diese Sportart ausüben wollen, da wir beurteilen können, ob Risiken wegen des Operationsbefundes bestehen.
Wurde eine Mittelohrprothese zur Hörverbesserung eingesetzt, wird ein Implantatpass ausgehändigt. Er ist bei jeder Röntgenaufnahmen des Schädels vorzulegen. Bei den von uns verwendeten Titanimplantaten bestehen nach heutigen Erkenntnissen keinerlei Einschränkungen, auch nicht bei Computer- oder Kernspintomografie (CT, MRT).
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird je nach Operation für 2 bis 3 Wochen ausgestellt.
Es ist jedoch ärztlich zu verantworten, dass bestimmte Tätigkeiten sofort nach der Entlassung wieder aufgenommen werden können (ausgenommen Berufe mit Kontakt zu Wasser oder Schmutz bzw. mit körperlicher Belastung). Sprechen Sie die Notwendigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit uns vor der Operation in der Praxis ab.
Die Weiterbehandlung liegt am besten in den Händen Ihres HNOArztes am Heimatort. Wir schicken den Operationsbericht nach der Entlassung aus dem Krankenhaus an Ihren Hausarzt / Facharzt. In Ausnahmefällen sind bei Wundheilungsstörungen Zwischenkontrollen bei uns sinnvoll. Sie sollten mit Ihrem HNO-Arzt abgesprochen sein.
Während der Heilung empfinden viele Patienten durch die Wiederherstellung der Mittelohrbelüftung beim Schlucken, Gähnen oder Kauen ein Knacken oder wechselhaftes Druckgefühl im Ohr. Dabei wird die Blutansammlung hinter dem Trommelfell nach und nach abgebaut und durch die Eustachische Röhre (Ohrtrompete) abgeführt. Dieser Vorgang kann je nach Operationsbefund das Hörvermögen langsam ansteigen lassen.
Nach 4 bis 6 Monaten sollte eine Abschlussuntersuchung bei uns in der Sprechstunde durchgeführt werden. Erst dann ist die endgültige Hörverbesserung zu beurteilen.
Für alle Patienten gilt: Bitte vermeiden Sie jede Art von Ohrreinigung im Gehörgang, z. B. mit Wattestäbchen oder Handtuchzipfel! Sie zerstören dadurch die natürliche, wachsartige Schutzschicht der Haut im äußeren Gehörgang und stoßen Ohrschmalz in die Tiefe Richtung Trommelfell, wo es sich dann ansammelt und schließlich einen Pfropf bildet. Durch diese Gewohnheit in Verbindung mit dem Waschen der Ohren mit Shampoo entstehen die meisten chronischen Gehörgangsentzündungen, verbunden mit oft lästigem Juckreiz. Dieser ist jedoch nur durch den Zwang falsch verstandener Reinlichkeit 23 entstanden. Lassen Sie daher Ihre Ohren nur durch den HNO-Facharzt reinigen. Wir geben Ihnen gerne unsere Information „Tipps und Tricks bei chronischen Gehörgangsentzündungen, Juckreiz und Gehörgangsekzem“.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass auch in der Folgezeit, z. B. während einer Erkältung heftiges Schnäuzen unterbleibt und die Nasenatmung im Bedarfsfall mit Nasenspray frei gemacht wird.
Dieser Hinweis ist übrigens nicht nur für Patienten wichtig, bei denen eine Ohroperation durchgeführt wurde; es betrifft alle, da nach unserer Erfahrung viele Mittelohrentzündungen durch zu heftiges oder falsches Schnäuzen bei Erkältungskrankheiten auftreten.
Es ist dringend angeraten, bis zur völligen Abheilung des Ohres in regelmäßiger fachärztlicher Behandlung zu bleiben. Wundheilungsstörungen können zu einer dauerhaften Absonderung aus dem Ohr führen. Sie sind zwar ungefährlich, aber unangenehm. Rechtzeitig entdeckt und richtig behandelt können nochmalige Operationen vermieden werden.
Wenn das Ohr trocken ist und der Arzt keine anderen Anordnungen getroffen hat, bleibt zur Aufrechterhaltung des Erfolges eine fachärztliche Vorsorgeuntersuchung in Abständen von 1 bis 2 Jahren empfehlenswert. Ist ein Ohr, welches regelmäßig kontrolliert worden ist, über etwa 5 Jahre ohne krankhaften Befund kann von einer endgültigen Heilung ausgegangen werden. Dies gilt vor allem nach den Operationen einer chronischen Mittelohrentzündung. Nachkontrollen sind besonders bei Kindern dringend solange anzuraten, bis das Wachstum abgeschlossen ist.
Autor
Dr. med. G. Schimanski wurde 1946 in Hameln a. d. Weser geboren und ist nach dem Studium der Human- und Zahnmedizin in Münster und der Assistentenzeit in Dortmund seit 1978 Facharzt für HNOHeilkunde. Nach 5-jähriger Oberarzttätigkeit und Spezialausbildung in der Mittelohrchirurgie im Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen gründete er 1983 eine HNO-Praxis in Lünen- Brambauer. Gleichzeitig begann die operative Tätigkeit als HNO-Belegarzt im Krankenhaus Lünen-Brambauer (heute: Klinikum Westfalen, Klinik am Park) und der Aufbau des Zentrums für Mittelohrchirurgie. Bis heute wurden weit über 13.000 Ohr-Operationen durchgeführt. 2005 wurde Dr. Schimanski der „Hofmann- und Heermann-Preis“ durch die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie, verliehen. Er hat eine Vielzahl von Fachpublikationen veröffentlicht.
Leiterin der Mittelohrchirurgie
Dr. med. Esther Schimanski wurde 1974 in Münster/Westf. geboren. Sie studierte Humanmedizin in Greifswald und Kiel. Auslandssemester wurden in Knysna (Südafrika), in Malta und in Townsville (Australien) absolviert. Die Assistentenzeit erfolgte im Prosper Hospital Recklinghausen, in der HNO-Praxis Lünen- Brambauer (Zentrum für Mittelohrchirurgie) und im Städtischen Klinikum Solingen. Seit 2007 ist Frau Dr. Schimanski als Partnerin in der HNO-Gemeinschaftspraxis Lünen-Brambauer (Medizinisches Zentrum Klinikum Westfalen) mit Schwerpunkt in der Mittelohrchirurgie und seit 2014 als Leiterin auf diesem Spezialgebiet tätig.